Sie haben drei Stimmen!

Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit geben.

Oder Sie geben alle drei Stimmen einer einzelnen Bewerberin oder einem einzelnem Bewerber.

Sie können aber auch Ihre drei Stimmen auf mehrere Bewerberinnen und Bewerber aufteilen.

Auch auf mehrere Gesamtlisten und/oder Bewerber/innen der selben oder verschiedener Listen.